SchuldNer-Soforthilfe

Bevor Schulden selbst in Angriff genommen werden können, sind manchmal eilige Schritte notwendig. Bestimmte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung dulden keinen Aufschub. Wir beraten Sie gerne kostenlos und ohne Wartezeit.

Strom- / Gassperre

Haben Energieversorger offene Forderungen stellen sie unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Versorgung. Der Schuldner ist dann z.B. ohne Heizung und Warmwasser. Häufig können unsere ausgebildeten Berater diese einschneidenden Maßnahmen noch verhindern oder zumindest kurzfristig wieder aufheben lassen.

 

Wenn Sie von einer Strom- oder Gassperre betroffen sind, nehmen Sie am Besten sofort Kontakt zu uns auf.



Wohnungsräumung

Kann die Miete nicht mehr gezahlt werden, drohen irgendwann Kündigung und Räumung der eigenen Wohnung.

In der Regel ist auch die Anmietung einer neuen Wohnung problematisch. Schnell droht dann Obdachlosigkeit.

 

Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern nehmen Sie unser kostenloses Beratungsangebot wahr!


Konten- / Lohnpfändung

Können oder wollen Schuldner ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen, versuchen Gläubiger mit Mitteln der Zwangsvollstreckung auf Einkommen oder Vermögen zuzugreifen.

 

Häufig versuchen sie dabei, Konto oder Lohn bzw. Gehalt zu pfänden.  Zu Gunsten des Schuldners gelten dabei umfangreiche Schutzvorschriften. So ist zum Beispiel abhängig vom Familienstand des Schuldners eine Pfändungsfreigrenze zu beachten. Bestimmte Gehaltsbestandteile sind unpfändbar. Pfändungsgrenzen können auf Antrag sowohl des Schuldners als auch des Gläubigers nach unten oder nach oben verschoben werden.

 

Unsere ausgebildeten Berater kennen sich mit den Problemfeldern einer Konten -/ Lohnpfädung hervorragend aus und helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.



P-Konto

Wir empfehlen allen unseren Klienten ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (sog. "P-Konto") umwandeln zu lassen. Nur dieses gewährleistet im Fall einer Kontenpfändung, dass Gläubiger nicht auf den Ihnen zustehenden Freibetrag zugreifen können. Die zur Einrichtung des P-Kontos notwendige Bescheinigung zum Nachweis des Ihnen zustehenden Freibetrages erhalten Sie kurzfristig bei uns.


Vermögensauskunft / eidesstattliche Versicherung

Betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung, möchte er zunächst wissen, was es "zu holen" gibt. Deshalb schickt er meist zuerst einen Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung an den Schuldern los, über Vermögen und Einkommen Auskunft zu erteilen. Zu dieser Auskunft ist der Schuldner einer titulierten (d. h. rechtskräftig festgestellten) Forderung verpflichtet. Weigert er sich, kann gegen ihn ein Haftbefehl erlassen werden. Erteilt er eine falsche Auskunft, ist das unter Umständen strafbar.

 

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer ausgebildeten Berater, wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden oder Fragen dazu haben.