Bevor Schulden selbst in Angriff genommen werden nehmen können, sind manchmal eilige Schritte notwendig. Bestimmte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung dulden keinen Aufschub.
Genauso wichtig wie eine Schuldenbereinigung ist eine eingehende Analyse der Ursachen für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Gerne untersuchen wir mit Ihnen gemeinsam Art und Höhe Ihrer Schulden und helfen so dabei, dass sich finanzielle Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.
Unsere Hauptaufgabe liegt in der Schuldenbereinigung. Dazu schließen wir entweder einen Vergleich mit Ihren Gläubigern oder bereiten die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfarens vor. Am Ende beider Wege steht dasselbe: Die Altschulden sind erledigt und einem finanziellen Neuanfang steht nichts mehr im Weg.
Unseren Klienten vermitteln wir gern im Rahmen unserer kostenlosen Anwaltssprechstunden Hilfe und Beratung auf den Gebieten des Insolvenzrechts und im Strafrecht.
Wir empfehlen allen unseren Klienten ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (sog. "P-Konto") umwandeln zu lassen. Nur dieses gewährleistet im Fall einer Kontenpfändung, dass Gläubiger nicht auf den Ihnen zustehenden Freibetrag zugreifen können. Die zur Einrichtung des P-Kontos notwendige Bescheinigung zum Nachweis des Ihnen zustehenden Freibetrages erhalten Sie kurzfristig bei uns.
UNSERE STANDORTE
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